RATGEBER

Minijob in der Gastronomie: Rechte, Stunden & Chancen im Überblick

01.09.2026

Eine Servicekraft übergibt einer Frau an einem Tisch einen Teller mit Essen.

Du suchst nach einer flexiblen Möglichkeit, Dir nebenbei etwas dazuzuverdienen? Ob neben dem Studium, der Familie, dem Hauptberuf oder im Ruhestand – ein Minijob in der Gastronomie ist eine der beliebtesten Optionen für einen Nebenjob. Die Branche ist dynamisch, bietet direkten Kontakt mit Menschen und ermöglicht es Dir, sofort und unkompliziert einzusteigen.

Doch auch bei einer geringfügigen Beschäftigung solltest Du Deine Rechte und Pflichten genau kennen. Viele Aushilfen wissen gar nicht, welche gesetzlichen Ansprüche sie haben. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen Dir, worauf Du achten musst, wie sich Deine Arbeitszeit berechnet und warum die Betriebsgastronomie die smarte Alternative zum klassischen Restaurant ist.

Die harten Fakten: Verdienstgrenze und Arbeitszeit im Minijob

Ein Minijob – offiziell „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ genannt – zeichnet sich durch klare gesetzliche Grenzen aus. Diese solltest Du genau im Blick behalten, damit Dein Nebenjob steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

  • Die Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro. Das bedeutet, dass Du im Jahresdurchschnitt nicht mehr als diesen Betrag pro Monat verdienen darfst (maximal 7.236 Euro im Jahr).
  • Die Stundenanzahl: Wie viele Stunden Du im Monat arbeiten darfst, hängt direkt vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Da die Minijob-Grenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, liegt Deine maximale Arbeitszeit bei etwa 43 bis 45 Stunden im Monat (ca. 10 Stunden pro Woche).
  • Die Sozialversicherung: Für Dich ist der Minijob grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Brutto ist gleich Netto. Du kannst Dich zudem von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen – sprich dazu einfach kurz mit Deiner Personalabteilung.

Deine Rechte: Du bist keine Arbeitskraft zweiter Klasse

Ein weit verbreiteter Irrtum in der Gastronomie ist, dass Minijobber:innen weniger Rechte haben als Vollzeitkräfte. Das Gesetz ist hier eindeutig: Du bist ein:e vollwertige:r Mitarbeiter:in und hast Anspruch auf die gleichen grundlegenden Bedingungen.

  • Anspruch auf bezahlten Urlaub: Auch als Aushilfe hast Du einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser berechnet sich anteilig nach Deinen wöchentlichen Arbeitstagen. Wenn Du beispielsweise an zwei Tagen pro Woche arbeitest, stehen Dir mindestens 8 Urlaubstage im Jahr zu.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wenn Du krank wirst und nicht arbeiten kannst, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen – vorausgesetzt, Du hättest an diesen Tagen laut Dienstplan arbeiten müssen.
  • Feiertagsbezahlung: Fällt Deine regelmäßige Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, muss Dein Arbeitgeber Dir diesen Tag bezahlen, auch wenn Du aufgrund des Feiertags frei hast.
  • Schutz durch Tarifverträge: In vielen professionellen Betrieben gilt ein Gastronomie Tarifvertrag. Dieser regelt nicht nur faire Mindestlöhne, sondern oft auch zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, von denen Du als Minijobber:innen anteilig profitierst.

Die smarte Alternative: Warum ein Minijob in der Betriebsgastronomie die bessere Wahl ist

Wenn Menschen an einen Nebenjob in dieser Branche denken, haben sie meistens Restaurants, Bars oder Cafés im Kopf. Doch das bedeutet oft: Arbeit bis spät in die Nacht, stressige Wochenendschichten und unbezahlte Überstunden.

Ein Minijob in der Kantine oder im Betriebsrestaurant bietet Dir dagegen ein völlig anderes Arbeitsumfeld. In der Betriebsgastronomie profitierst Du von den Strukturen eines professionellen Großunternehmens:

  • Planbare Arbeitszeiten: Unsere Betriebe haben dann geöffnet, wenn die Büros und Firmen besetzt sind – in der Regel von Montag bis Freitag tagsüber. Nachtschichten gibt es nicht.
  • Freie Wochenenden: Du arbeitest nicht, wenn andere feiern. Deine Wochenenden gehören ganz Deiner Erholung, Deiner Familie oder Deinen Hobbys. Das ist ein großer Gewinn für Deine persönliche Work-Life-Balance.
  • Feste Aufgaben: Die Abläufe in einer Ausgabeküche oder im Service sind klar definiert. Das gibt Dir schnell Sicherheit und reduziert den Einarbeitungsstress.

Vom Minijob zur Festanstellung: Deine Karrierechancen

Ein Minijob muss nicht immer ein reiner Nebenverdienst bleiben. Er ist oft der perfekte Fuß in der Tür, um ein Unternehmen kennenzulernen und Deine eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Viele unserer festen Mitarbeiter:innen haben einmal als Aushilfe bei uns angefangen.

Wenn Du merkst, dass Dir die Arbeit im Team Spaß macht und Du Deine Stunden aufstocken möchtest, ist der Übergang in eine Teil- oder Vollzeitstelle bei uns absolut unkompliziert. Ein großer Vorteil: Du kennst die Abläufe bereits und musst nicht komplett neu angelernt werden.

Der Schritt in eine Festanstellung bringt Dir langfristige Sicherheit und handfeste Vorteile. Erfahre in unserem Ratgeber, welche Vorteile ein unbefristeter Arbeitsvertrag Dir für Deine private und berufliche Planung bietet. Zudem steigt mit den Stunden und der Verantwortung natürlich auch Dein Gehalt – ein wichtiger Schritt, der weit über das typische Küchenhilfe Gehalt auf Stundenbasis hinausgeht.

Dein Minijob bei Primus: Ein Einstieg auf Augenhöhe

Wir bei Primus machen keinen Unterschied zwischen Vollzeitkräften und Aushilfen. Jedes Teammitglied ist ein wertvoller Teil unseres Erfolgs. Deshalb bieten wir auch unseren Minijobber:innen ein Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt, Fairness und offener Kommunikation geprägt ist.

Bei uns erwartet Dich:

  • Eine faire und pünktliche Bezahlung nach klaren Regeln.
  • Eine gründliche Einarbeitung durch erfahrene Kolleg:innen, damit Du Dich vom ersten Tag an sicher fühlst.
  • Ein verlässlicher Dienstplan, der sich nach Deinen zeitlichen Möglichkeiten richtet.
  • Ein starkes Team, das Dich mit offenen Armen empfängt.

Wir machen Dir den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich: Für unsere Minijobs brauchst Du oft nicht einmal einen Lebenslauf. Trage einfach Deine Kontaktdaten in unser Online-Formular ein – wir melden uns bei Dir!

Suchst Du einen Nebenjob, der sich perfekt in Dein Leben fügt? Dann schau Dir unsere offenen Stellen für einen Minijob an und werde Teil unseres Teams!